Kosten und Ablauf
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Gesetzlich Versicherte
Wenn Sie sich für eine Therapie bei uns entscheiden, erstellen wir für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages
an die Krankenkasse und beantragen – je nach persönlicher Situation – eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie
(60 Sitzungen). Im Therapieverlauf ist ggf. eine weitere Therapieverlängerung um 20 Sitzungen möglich bis zum Höchstkontingent
von 80 Sitzungen. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag
in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse
die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Privat Versicherte
Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherungen deutlich unterscheiden, informieren Sie sich bitte
vor Beginn der Therapie, zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und ob
es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt. Da auch die Art der Antragsstellung je nach
Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte auch, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose
Antragsstellung erforderlich sind.
Gegebenenfalls erstellen wir für Sie einen Bericht im Rahmen unseres Therapieantrages an die Krankenkasse. Über die
Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter
Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und
Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”.
Die Kosten für eine 50minütige Sitzung betragen aktuell 100,55 € (2,3fach, GOP-Ziffer 870).
Therapieablauf
Unser Behandlungskonzept basiert auf wissenschaftlich anerkannten verhaltenstherapeutischen Methoden (Kognitive Verhaltenstherapie;
KVT). Dabei ist es uns wichtig, zunächst im Rahmen der Diagnostik die Symptome und ihre Bedeutung gemeinsam mit Ihnen zu
verstehen, und ein Erklärungsmodell aufzustellen. Daraus erarbeiten wir dann gemeinsam den Behandlungsplan und die nächsten
Therapieschritte.
Wir vereinbaren dann ein Erstgespräch, die sogenannte Sprechstunde bei dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam die
gegebenen Behandlungsmöglichkeiten besprechen werden.
In der Phase der sogenannten Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen können Sie über sich und die Anliegen, die Sie zu uns
führen, sprechen. Diese ersten Sitzungen dienen neben der diagnostischen Abklärung auch dem gegenseitigen Kennenlernen und der
Behandlungsplanung. Die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Auch wenn Sie sich wünschen, dass es möglichst direkt losgeht, sind die ersten Sitzungen, in denen wir uns kennenlernen,
Formalitäten klären, Sie den Konsiliarbericht beim Arzt einholen und Fragebögen ausfüllen sehr wichtig. Nachdem die Therapie
von uns bei der Krankenkasse beantragt wurde beginnt die „eigentliche“ Therapiephase.
Üblicherweise findet die Therapie ein Mal pro Woche zu einem festen Termin zu je 50 Minuten statt; möglich ist aber auch eine
auf ihre persönliche Situation abgestimmte flexible Terminierung. Abhängig von der Therapiephase und Ihrer persönlichen
Situation sind phasenweise auch mehrere Sitzungen in einer Woche möglich. Im späteren Verlauf wird die Sitzungshäufigkeit
dann in gemeinsamer Absprache stufenweise reduziert.
Hinweise
Bitte melden Sie sich über die Kontaktseite auf dieser Homepage, telefonisch
oder via E-Mail.
Hinweis: E-Mail ist kein sicheres Medium, bitte nutzen Sie dies nur für Kontaktaufnahme und Anfragen z.B. Termine betreffend.
Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen per E-Mail antworten.